Rotkäppchen aufgepasst! Den Wolf haben wir schon – jetzt planen wir den passenden Märchenwald
Die Errichtung von Windenergieanlagen im Wald erfordert nicht nur eine sorgfältige Planung, sondern auch gesetzlich vorgeschriebene Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen. Diese sollen den Eingriff in Natur und Landschaft ausgleichen und idealerweise den ökologischen Wert der betroffenen Gebiete verbessern.
Ein zentraler Bestandteil ist die forstrechtlich vorgeschriebene Erstaufforstung: Für jede dauerhaft umgewandelte Waldfläche muss mindestens gleichwertiger neuer Wald entstehen. Darüber hinaus sind weitere Ausgleichsmaßnahmen erforderlich. Dazu können beispielsweise die Umwandlung artenarmer Kiefer-Reinbestände in widerstandsfähige Mischwälder mit heimischen Laubbäumen, die Schaffung von Wildkorridoren und Hecken als Lebensraum für Tiere oder die Renaturierung von Feuchtgebieten zur Förderung der Biodiversität gehören.
Besonders wichtig ist uns, dass diese Maßnahmen möglichst nah am Windpark umgesetzt werden, um den lokalen Naturraum bestmöglich zu erhalten oder sogar aufzuwerten.
Wir Gesellschafterinnen und Gesellschafter des zukünftigen Windparks haben bereits eigene Flächen identifiziert, um diese Verpflichtungen zu erfüllen – vorbehaltlich der behördlichen Zustimmung. Dennoch möchten wir weiteren Interessierten die Möglichkeit geben, geeignete Flächen für Ausgleichsmaßnahmen bereitzustellen.
Haben Sie eine Fläche und möchten zur nachhaltigen Energiewende und zum Naturschutz in unserer Region beitragen? Dann melden Sie sich unverbindlich bei uns:
Wir freuen uns auf Ihre Beteiligung!