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Bürgerbeteiligung

Wir wollen weitere Personenkreise an dem wirtschaftlichen Nutzen, der sich aus dem Betrieb des möglichen Windparks ergibt, beteiligen. Die Bürgerbeteiligung besteht aus drei Säulen:

 

1. Beteiligung von Flächeneigentümern außerhalb des möglichen Windparks: 

Flächeneigentümerinnen und -eigentümer, die an der Vorplanung des Windparks beteiligt waren, deren Flächen aber nach derzeitiger Planung des Landkreises Lüneburg nicht mehr genutzt werden können, hatten wir eine Beteiligung angeboten. Dieses Angebot haben Eigentümerinnen und Eigentümer aus Mechtersen und aus der Nachbargemeinde Reppenstedt-Dachtmissen angenommen. 

 

2. Direkte kommunale Beteiligung der Samtgemeinde Bardowick und der Gemeinde Mechtersen: 

Über die ohnehin nach EEG 2023 vorgesehene Zahlung an die Kommunen von 0,2 Eurocent pro erzeugter kWh hinaus beteiligen wir die Kommunen als Gesellschafter auch direkt am Erfolg des Windparks. Die anteiligen Gewinnausschüttungen stehen diesen in Zukunft zusätzlich für den Ausbau der kommunalen Infrastruktur und Dienstleistungen zum Wohle aller Bürgerinnen und Bürger zur Verfügung. Darüber hinaus profitieren die Kommunen von der Gewerbesteuer des Windparks mit Sitz in Mechtersen und sind über die Verteilungsschlüssel an den Umsatzsteuern der Gesellschaft und den Einkommensteuern der Gesellschafterinnen und Gesellschafter beteiligt. 

 

3. Weitere direkte Bürgerbeteiligung: 

Sobald der Bürgerwindpark baureif ist, wollen wir auch weiteren Bürgerinnen und Bürgern eine Beteiligung am Bürgerwindpark durch Kauf von Anteilen ermöglichen. Über das entsprechende Beteiligungsverfahren informieren wir zu gegebener Zeit an dieser Stelle.