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Lage & Eckdaten

Die vom Landkreis Lüneburg derzeit geplante Windvorrangfläche in Mechtersen, d.h. das Gebiet, auf dem überhaupt Windenergieanlagen (WEA) errichtet werden dürfen, umfasst rund 149 ha. Die tatsächliche Anzahl und die jeweiligen Standorte der einzelnen Anlagen in diesem Gebiet sind von verschiedenen Faktoren abhängig und müssen den Vorgaben des Bundes-Immissionsschutzgesetzes genügen (siehe Projektentwicklung).

 

Es handelt sich bei dem Gebiet vorwiegend um Forstflächen in Form von Kiefer-Reinbeständen, die zu Beginn des 20. Jahrhunderts nach Aufgabe der Schäferei auf den z. T. stark übernutzten Heideflächen angepflanzt wurden. Alte, naturnahe Laub- und Mischwaldbestände sind hier nicht zu finden. 

Vorrangfläche Mechtersen_Entwurf 2Quelle: Auszug aus Landkreis Lüneburg (2025), Vorlage 2025/148 zum Beschluss der 2. öffentlichen Beteiligung zur Neuauftsellung des RROP 2025

 

 
PlanungsbeginnMärz 2023
geplanter Baubeginn*2028
Lage

Samtgemeinde

Bardowick, 
Gemeinde Mechtersen

Anzahl Windenergieanlagen*bis zu 13 Anlagen
dauerhafter Flächenbedarf*bis zu 6,5 ha
Anlagentyp (Beispiel)Nordex N175-6.8
Gesamtnennleistung 
des Windparks*
ca. 88,4 Megawatt
Stromerzeugung im Jahr*bis zu 219 Mio. kWh
mit Strom versorgte Haushalte*bis zu 65.000 Haushalte
eingesparte CO2 Emissionen aus Braunkohle*bis zu 227.000 Tonnen CO2 pro Jahr

Hinweis: * vorbehaltlich RROP 2025 und BImSchG Genehmigung

Für den Betrieb einer Windenergieanlage müssen voraussichtlich bis zu 0,5 ha Forstfläche dauerhaft umgewandelt werden. Die mit der Windenergieerzeugung auf dieser Fläche eingesparten CO2-Emissionen aus der alternativen Kohleverstromung übersteigen die CO2-Bindung einer forstlichen Nutzung um das 5.000-fache.  

 

Dabei sind die forst- und naturschutzrechtlich geforderten Ausgleichsmaßnahmen noch nicht berücksichtigt.